Medizinische Behandlungspflege. Damit der Patient auch zu Hause rundum sicher versorgt ist.
Im Krankenhaus wird jeder Patient Tag und Nacht überwacht und medizinisch versorgt. Aber auch pflegebedürftige Personen, die zuhause leben, benötigen oft medizinische Versorgung.
Wenn ein Arzt eine Behandlungspflege für einem Menschen „verschreibt“, der in der eigenen Wohnung lebt, dann benötigen Sie dafür eine examinierte Pflegekraft.
Wann kann Behandlungspflege verordnet werden?
Wenn beispielsweise der Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird und weiterhin bettlägerig ist. Oder wenn man Wunden fachgerecht versorgen muss. Manchmal soll häusliche Behandlungspflege einen Krankenhausaufenthalt auch bewusst vermeiden. Man sagt dazu auch „Krankenhaus-Vermeidungspflege“.
Das ist aber nur dann möglich, wenn daheim eine gleichwertige Versorgung gewährleistet werden kann. Zum Beispiel wenn die Pflegekraft Infusionen angelegen oder Injektionen verabreichen kann. Wenn dem so ist, verordnet der Arzt die „Sicherungspflege“.

Medizinische Behandlungspflege in Stuttgart
Medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von uns durchgeführt werden. Beispielsweise die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitus-Behandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Wir sind für Sie da. Mit Hand und Herz und guter Laune.
Unsere Behandlungspflege-Leistungen:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Medikamentenvorbereitung und -Gabe
- Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen
- Behandlung eines Dekubitus (Druckgeschwür)
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege
- Inhalationen
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden
- Katheterpflege und Katheterwechsel

Mit unseren examinierten Krankenpflegekräften
Gaetana Mento Kempf, Geschäftsinhaberin
stellen wir für unsere Patienten eine hohe Qualität
bei der medizinischen Versorgung sicher.
Diese Fragen werden uns häufig zum Thema Behandlungspflege gestellt:
Wann benötige ich Behandlungspflege?
Wenn Sie eine medizinische Versorgung benötigen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Dies kann allerdings nur ein Arzt beurteilen und verordnen bzw. verschreiben. Das heißt: Sie können eine Behandlungspflege nicht selbst beantragen.
Wer darf Behandlungspflege ausführen?
Medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von examinierten Kranken- und Altenpflegekräften ausgeführt werden. Bzw. solche, die eine Fort- und Weiterbildung für Behandlungspflege für anerkannte Pflegehelfer/-kräfte (Behandlungspflegeschein LG1 und LG2) erfolgreich absolviert haben.
Wie lange dauert eine Behandlungspflege?
Die Erstverordnung gilt für 14 Tage. Danach entscheidet erst einmal der Arzt, ob und wie lange eine weitere Behandlungspflege zu verordnen ist. Meint er, dass eine längere Behandlungspflege nötig ist, kann er dies über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen verordnen. Ist eine noch längere Pflegedauer angesagt, muss diese vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder bei Privatversicherten von der MEDICPROOF genehmigt werden. Bei Bedarf werden Sie dann auch in einen Pflegegrad eingestuft, sodass Sie von weiteren Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können.
Wer übernimmt die Kosten einer Behandlungspflege?
In der Regel trägt Ihre Krankenkasse oder Ihre private Krankenversicherung die Kosten. Allerdings prüft die Kasse bzw. Versicherung zuerst, ob die Maßnahmen auch dazu dienen, Ihre Krankheit zu heilen oder Ihre Beschwerden zu lindern. Der Ambulante Pflegedienst Kempf rechnet seine Leistungen nach der Genehmigung direkt mit der Krankenkasse bzw. der -versicherung ab.
Grundpflege
Dazu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung von Folgeerkrankungen sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Hauswirtschaftliche Versorgung
In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Die hauswirtschaftliche Versorgung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen. Sie ist zumeist eine Ergänzung der Grundpflege.
Grundpflege
Dazu zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung von Folgeerkrankungen sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
Hauswirtschaftliche Versorgung
In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Die hauswirtschaftliche Versorgung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen. Sie ist zumeist eine Ergänzung der Grundpflege.